„Mindestlohn schützt Lkw-Fahrer vor Ausbeutung und Spediteure vor Dumping-Konkurrenz“

Massives Lohn- und Sozialdumping schadet Arbeitnehmern und fairen Arbeitgebern im Transportgewerbe. Mit dem in Deutschland geltenden Mindestlohn kann die Ausbeutung von Lkw-Fahrern bekämpft werden. Weitere Maßnahmen müssen folgen, Rückschritte darf es nicht geben. In Brüssel trafen sich in dieser Woche die sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Jutta Steinruck und Udo Schiefner, Berichterstatter für Gütertransport und Logistik der SPD-Bundestagsfraktion. Sie verabredeten, sich gemeinsam für die Arbeitnehmerrechte und verbesserte Kontrollen auf den Autobahnen einzusetzen.

Im Transportgewerbe wird seit Jahren ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb auf dem Rücken der Fahrerinnen und Fahrer ausgetragen. Zahlreiche Lkw-Fahrer in Europa werden schwarz und zu unverantwortlichen Löhnen, von zum Teil nur 300 Euro netto im Monat, beschäftigt. Ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verbringen sie auf Autobahnparkplätzen. Deutsches und europäisches Recht wird von ihren Arbeitgebern hemmungslos missachtet. Leidtragende sind dabei auch die Transportunternehmer die fair bezahlen.

Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer bietet Schutz vor Ausbeutung und Wettbewerbsverzerrung. Seine Einhaltung muss jedoch erfolgreich kontrolliert werden können. Effektivere Arbeitskontrollen mit Hilfe zeitgemäßer Technik sind notwendig. Europaweit harmonisierte Kontrollverfahren wären ein weiterer wichtiger Schritt. Schließlich muss ein effizienter Datenaustausch zwischen allen beteiligten Stellen gewährleistet und die Verantwortlichkeiten gebündelt werden.

Brüssel und Berlin müssen jetzt klären, wie Lkw-Fahrer - im Rahmen der Rom I Regelungen ­– effektiv vor Ausbeutung und Sozialdumping geschützt werden können. Die so­zial­de­mokratischen Fraktionen in Bundestag und Europäischem Parlament werden diesen Prozess vor­an­treiben. Europäische Regeln, wie die Entsenderichtlinie, müssen für alle gleich gelten. Sollte die EU-Kommission beim Mindestlohn Ausnahmen erzwingen, wird eine wichtige Chance verspielt, Lohn- und Sozialdumping wirkungsvoll einzudämmen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte ausdrücklich einen flächendeckenden Mindestlohn vorgelegt. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmer, die in Deutschland arbeiten.

Jutta Steinruck: „Mindestlohn des Aufnahmelandes ist entscheidend“

EuGH stärkt in einem Urteil die Rechte entsandter Arbeitnehmer

Die Ansprüche auf Lohn und bestimmte Zusatzleistungen von entsandten Arbeitnehmern richten sich maßgeblich nach den Bestimmungen des Aufnahmelandes. Das ergibt sich aus einem am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof verkündeten Urteil in einem Rechtsstreit polnischer Arbeitnehmer, die nach Finnland entsandt wurden und Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber erhoben hatten.

"Das Urteil macht mich zufrieden. Es ist gut, dass der EuGH festgestellt hat, dass Fragen des Mindestlohnes nach dem Recht des Aufnahmestaates zu bewerten sind. Im Vorfeld des Urteils gab es daran auch von Seiten der Gutachter einige Zweifel, so Jutta STEINRUCK, beschäftigungs- und sozialpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten. „Ziel des Mindestlohnes ist es, Sozialdumping zu verhindern. Gerade durch Entsendungen gibt es in Europa einen gnadenlosen Unterbietungswettbewerb. Ich hoffe, dass dieses Urteil hier zu Verbesserungen führen kann."

Bei den Details des Urteils falle allerdings negativ auf, „dass zum Beispiel gezahlte Tagegelder oder Wegeentschädigungen als Bestandteil des Lohnes angesehen werden können. Das muss aber nach Prüfung des gesamten Urteils bewertet werden,“ so Jutta STEINRUCK mit Blick auf die Bewertungen der an die Arbeitnehmer gezahlten Zusatzleistungen, die laut EuGH in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Tagegeldern und Entschädigungen für das tägliche Pendeln, als Lohnbestandteile zu werten sind.

"Wir Sozialdemokraten drängen seit Jahren darauf, in Europa durch Mindestlöhne den Unterbietungswettbewerb zu verhindern. Der in Deutschland seit dem 1. Januar geltende Mindestlohn leistet dazu einen wertvollen Beitrag, jetzt müssen wir durchsetzen, dass er auch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt,“ so Jutta STEINRUCK abschließend.

Jutta STEINRUCK: „Attacken auf das Streikrecht entgegentreten“

Arbeitsniederlegungen sollen laut Arbeitgebern vier Tage im Voraus angekündigt werden

Über die zunehmenden Angriffe auf das internationale Streikrecht haben Europaabgeordnete am Dienstag im Straßburger Europarlament gesprochen.

Aktueller Anlass sind die verstärkten Versuche von konservativen Politikern und Arbeitgebern, das Streikrecht einzuschränken. Diese sehen ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor, wenn durch den Streik möglicherweise die kritische Infrastruktur eines Unternehmens betroffen sein könnte.

Die genaue Definition solcher Fälle bleibt dabei offen – oder welcher Entscheidungsträger solche Fälle feststellt. In den Plänen wird zudem gefordert, dass Streiks vier Tage vorher angekündigt werden müssen, was den Grundsatz der Vereinigungsfreiheit per se in Frage stellt.

"Eine Aufweichung des Streikrechts wird es mit uns Sozialdemokraten nicht geben", stellt die sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion, Jutta Steinruck, im Straßburger Plenum klar. "Die Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen unangetastet bleiben, um menschenwürdige Arbeit zu ermöglichen. Nur durch starke Sozialpartner ist eine erfolgreiche Wirtschaft überhaupt möglich. Gerade die Krise hat mehr als deutlich gezeigt, dass der Wirtschaft klare Regeln und ein Höchstmaß an Mitbestimmung zugute kommen."

Gegenstand der Diskussion ist das ILO-Übereinkommen 87 aus dem Jahr 1948, das die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes beinhaltet. Die International Labour Organization (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die Arbeitsrechte fördern soll. Zwar wird in dem ILO-Übereinkommen das Streikrecht nicht wörtlich erwähnt, aber sämtliche Rechtsprechungen untermauern diese Garantie.

"Für uns Sozialdemokraten ist klar: Wir stehen auf der Seite unserer Kolleginnen und Kollegen", sagt Jutta STEINRUCK. "Nicht nur in der politischen Debatte, sondern auch beim Streik für das Streikrecht am Mittwoch, 18. Februar, dem Aktionstag des Internationalen Gewerkschaftsbundes."

Beim Expertenausschuss der ILO gibt es seit Jahren zunehmend Fälle, in denen Gewerkschaften Beschwerde gegen Angriffe auf Arbeitnehmerrechte einlegen. Verstärkt wurde dieser Trend durch Auflagen im Zuge der Krise, etwa in Spanien und Griechenland.

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