SPD-Stadtratsfraktion beantragt Prüfauftrag zur Einrichtung eines Treffs für Alkoholkranke

„Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt für die kommende Sitzung des Sozialausschusses einen Prüfauftrag für die Einrichtung eines Treffs alkoholkranker Menschen in unserer Stadt“, so der sozialpolitische Sprecher der Stadtratsfraktion, Holger Scharff.

Einweisungsgebiete Kropsburg-/ Flurstraße sowie Bayreuther Straße

Die SPD- Stadtratsfraktion stellt zur Stadtratssitzung am 03.04.2017 folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die derzeitige Belegung in den Einweisungsgebieten Kropsburg-/ Flurstraße sowie Bayreuther Straße durch geeignete Maßnahmen weiter reduziert werden kann. Die Verwaltung wird weiterhin aufgefordert zu überprüfen, wie durch kurzfristige bauliche Maßnahmen das Wohnumfeld sowie die hygienischen Zustände in beiden Einweisungsgebieten verbessert werden können.

Im Einzelnen möge die Verwaltung prüfen, wie für die nicht unbeträchtliche Gruppe der im Einweisungsgebiet untergebrachten psychisch kranken, bzw. suchtabhängigen Menschen ähnlich dem Modell in Mannheim, ebenfalls ein Verbundsystem aufgebaut werden kann. Dort erfolgt dies in Zusammenarbeit mit der Eingliederungshilfe der Stadtverwaltung und dem Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Form betreuter Wohngemeinschaften.

  1. Die Verwaltung möge weiterhin prüfen, wie gegebenenfalls in einem ähnlichen Verbundsystem ältere Menschen, die als „Systemverweigerer“ oder nicht sozialisierbar aus Seniorenheimen zwangsgeräumt wurden, anderweitig bzw. in anderer Form untergebracht werden können.
  1. Die Verwaltung möge weiterhin prüfen, wie in einem ähnlichen Verbundsys­tem im Obdach untergebrachte drogenabhängige bzw. alkoholabhängige Menschen anderweitig untergebracht werden können.
  1. Die Verwaltung wird weiterhin aufgefordert zu prüfen, ob es für Menschen mit Messie-Syndrom, bzw. Organisationsdefizit andere Unterbringungsmöglich­keiten gibt.
  1. Die Verwaltung möge prüfen, wie bauseits in der Bayreuther Straße 89 und der Kropsburgstraße 13, Duschen in die Wohnräume eingebaut werden kön­nen und ob in allen Gebäuden, in denen diese nicht vorhanden sind, eine Zen­tralheizung eingebaut werden kann. Ebenso sollen weitere Möglichkeiten zur Ver­meidung von Schimmelbildung, insbesondere die Verbesserung der Be- und Entlüftung geprüft warden.
  1. Die Verwaltung soll weiterhin prüfen, in wieweit eine energetische Optimierung sämtlicher Gebäude im Obdach möglich ist. Und wie dies organisatorisch mit vorherigem Leerzug in Ersatzbauten möglich wäre.
  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die verbliebenen völlig maroden Rei­henhäuser Flurstraße 7, 9 und 13 sowie Kropsburgstraße 10 und 12 zügig ab­zureißen und auf den so freiwerdenden Flächen dieses Einweisungsgebietes neuen Wohnraum zu schaffen bzw. schaffen zu lassen.
  1. Die Verwaltung soll prüfen, ob nach einem Komplettabriss der Wohnungen an der Flurstrasse/ Kropsburgstrasse der Bau neuer Einfachbauten, analog den jetzigen Flüchtlings-Punkthäusern, kostengünstiger als eine Fortsetzung der baulichen Ertüchtigung der alten Bestandsgebäude wäre. Des Weiteren sollten Überlegungen erfolgen, ob solche Maßnahmen auch von privaten In­vestoren, bzw. der GAG umgesetzt werden könnten und anschließend eine Anmietung durch die Stadt erfolgen kann.
  1. Die Verwaltung möge prüfen, welche Möglichkeiten zur Erstellung eines Sozi­alkonzeptes, bzw. einer Sozialstrukturplanung analog den baulichen Ertüchtigungen gemeinsam mit den vor Ort tätigen caritativen Hilfseinrich­tungen bestehen.

Die Prüfaufträge und die damit verbundene Vorstellung der Ergebnisse sollen nach Möglichkeit zeitnah erfolgen, damit über die weitere Vorgehensweise in den entspre­chend tangierten Gremien unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit im Rahmen des städtischen Haushaltes entschieden werden kann.

Begründung:

Im ausführlichen Jahresbericht der Abteilung Wohnraumsicherung zum Sozialaus­schuss am 09.03.2017 konnte erfreulicherweise wie in den vergangenen Jahren festgestellt werden, dass die Anzahl der eingewiesenen Personen in Mundenheim-West und der Bayreuther Straße seit Jahren rückläufig ist. Nämlich von 1.123 im Jahr 1998 auf 478 im Jahr 2016. Dies ist ein Erfolg, der Präventionsarbeit der Ver­waltung, die wir ausdrücklich begrüßen. Der richtige Weg ist sicherlich, Obdachlosig­keit gar nicht erst entstehen zu lassen, sondern alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dass Mietverhältnisse nicht zwangsweise beendet werden. Es ist aber nicht zu bestreiten, dass in den Einweisungsgebieten Personengruppen unter­gebracht sind, die auch mit verstärkten sozialtherapeutischen, sozialarbeiterischen oder sonstigen Mitteln nicht in den gewöhnlichen Wohnungsmarkt zu integrieren sind.

Hierzu gehören psychisch kranke Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen austherapiert sind, querulatorisches Verhalten in stationären Einrichtungen, selbst- oder fremdaggressives Verhalten oder ungeklärte Kostenträgersituation, weshalb diese somit nicht in den gewöhnlichen stationären Einrichtungen der Psychiatrie ver­bleiben können. Mangels anderer geeigneter Einrichtungen ist das Einweisungsge­biet für diese Menschen „Endstation“.

Es sollen Möglichkeiten aufgezeigt und geschaffen werden, die Personengruppen, der ansonsten obdachlosen Senioren, sowie der Alkohol- und Drogenabhängigen oder derer mit Desorganisationsproblematik in anderen Wohnformen unterzubrin­gen. 

Die Antragsteller gehen davon aus, dass die aufgezeigten Probleme nicht von der Stadtverwaltung alleine zu lösen sind, sondern dass es eines Zusammenwirkens al­ler politischen Ebenen und der Träger der Gemeinwesen- und Straßensozialarbeit bedarf, um hier andere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Eine bauliche Än­derung muss zwingend von einem Sozialkonzept begleitet sein.

Trotz erheblicher Investitionen mit rd. 1,6 Mio Euro in den letzten 5 Jahren in den Unterhalt für Bau, Elektro, Sanitär und der kontinuierlichen Sanierung von Wohnun­gen, sind die Gebäude beider Obdachlosengebiete in einem baulich maroden Zu­stand. Was die Müllentsorgung angeht, gilt es neue tragfähige Konzepte zu schaffen.

 

Stichworte von Holger Scharff im Stadtrat zum Antrag SPD-CDU am 03. April 2017

Anrede,

in einer Kommune, insbesondere in Großstädten, so auch bei uns in Ludwigshafen, liegen soziale Probleme bildlich gesprochen, vor der Haustür. Bestehende Probleme, so auch im Bereich der Obdachlosigkeit und der Unterbringung von Menschen in Not, müssen angefasst und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeit geändert werden.

Die aktuelle Diskussion in den Medien und verschiedenen sozialen Netzwerken hat uns veranlasst, den heutigen gemeinsamen Antrag im STR einzubringen.

Ich möchte vorweg klar betonen:

Die teilweise in Filmen im Fernsehen und Facebook dargestellte Situation ist sehr einseitig geprägt und ich sage auch, teilweise sehr unseriös dargestellt.

Es ist nicht in Ordnung, wenn man arme Menschen gegeneinander ausspielt, wie dies in Fernsehberichten in Teilen geschehen ist.

Die Situation von Asylbewerber und Flüchtlinge ist nicht vergleichbar mit den Leuten, die schon lange aus welchen Gründen auch immer im Obdach wohnen.

Im Sozialausschuss am 09. März dieses Jahres wurde seitens der Verwaltung sehr ausführlich die Situation in den Obdachgebieten dargestellt. Bei dieser Vorstellung wurde deutlich, dass in den vergangenen Jahren bereits schon sehr viel gemacht wurden, um die vorhandene Situation für die dort lebenden Menschen zu verbessern.

So konnten in den letzten 10 Jahren,  von 1.123 Personen im Obdach,  viele wieder in andere Wohnformen untergebracht werden. Derzeit leben noch 478 in den Gebieten.

Die Verwaltung machte im letzten Sozialausschuss deutlich, dass sie mit allem Nachdruck versucht Obdachlosigkeit erst gar nicht entstehen zu lassen. Mit Darlehen für die Zahlung der Mietschulden wird unter anderem versucht, gefährdete Mieter nicht obdachlos werden zu lassen.

Außerdem gab es in den letzten Jahren schon viele Programme, die alle für eine gewisse Zeit richtig und sinnvoll waren, aber leider nicht zu einer dauerhaften Lösung geführt haben.

Auch die derzeit vorhandene Sozialarbeit durch die Ökumenische Fördergemeinschaft ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend, um dauerhafte Lösungen anbieten und letztlich auch zu finden.

Oft ist es das Geflecht aus materieller Armut und einer persönlichen Lebenskrise, das Menschen in die Obdachlosigkeit führt.

Es müssen noch sehr viele gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, dass die nachfolgende Generation aus dem Gebiet herausgeholt werden kann.

Wir müssen aber auch feststellen, dass es leider auch Menschen gibt, die durch ihr eigenes Verhalten in einem „normalen“ Wohnumfeld nur sehr schwer integrierbar sind.

Es sind dies Alkohol- und Drogenabhängige, psychisch kranke Menschen, gewaltbereite Menschen oder Messis.

Aber auch dies sind Menschen, für die Lösungen gefunden werden sollten, ja müssen, die es bei eigener Mithilfe schaffen sollten und könnten, ihre Probleme zu lösen, um wieder in normalen Wohngebieten integriert zu werden.

Unser Antrag ist sicherlich nicht einfach umzusetzen. Da viele Bereiche mitarbeiten müssen und dies auch von der Verwaltung alleine nicht gelöst werden kann. Die Verwaltung muss aber die Führungsrolle übernehmen und zielorientiert die Dinge vorantreiben.

So müssen Sauberkeit und Ordnung im Gebiet, die Schaffung von schimmelfreien Unterkünfte oberste Priorität haben zeitnah in Angriff genommen und hergestellt werden.

Die Politik, Sozialarbeit und die Verwaltung  muss in den  Gebieten deutlich machen, dass man sich um die Menschen und deren Probleme kümmert, wohlwissend, dass man auch damit nicht alle erreichen kann. Die Menschen die Hilfe wollen, die müssen sie aber auch erhalten.

Ziel der weiteren Arbeit muss es sein, den Verwahrlosungs-  und Elendssituationen in den Obdachgebieten entgegenzuwirken und ein menschenwürdiges Leben dort zu ermöglichen. Und die Schwachen und Hilfsbedürftigen auffangen, bevor Ihnen total die Kräfte ausgehen.

Mit unserem Antrag wollen wir mithelfen, dies zu erreichen und bitten deshalb die Verwaltung, die Prüfaufträge und die damit verbundene Vorstellung der Ergebnisse möglichst zeitnah zu erledigen. Ebenso zeitnah muss dann in den Gremien darüber beraten werden, welche Projekte mit welchen Finanzmittel dann umgesetzt werden.

Eines ist aber auch sicher, eine merkliche Verbesserung der Zustände in den Obdachgebieten sollte und darf an einer Finanzierbarkeit nicht scheitern. Hier sind alle politischen Ebenen, aber auch die Aufsichtsbehörden gefordert, die letztlich den städtischen HH genehmigen.

Ausdrücklich danken möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für ihre bisherige Arbeit und für ihr kommendes weiteres Engagement. Mein Dank gilt aber auch der Ökumenischen Fördergemeinschaft für ihr Engagement und ihren Einsatz im Gebiet. Ein Einsatz von Menschen für Menschen, die unsere Hilfe benötigen.

Ich bitte um Zustimmung, für den vorliegenden gemeinsamen Antrag.

Danke für Ihre die Aufmerksamkeit!

 

Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 12.12.2016 - UN-Konvention Menschen mit Behinderungen
Holger Scharff 2014

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

die SPD-Stadtratsfraktion und die CDU-Stadtratsfraktion im Stadtrat Ludwigshafen am Rhein beantragen, dass die Verwaltung schriftlich zunächst darstellt, was in unserer Stadt bereits konkret im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen getan/ angeboten wird.

Daraus ist dann zu erarbeiten, was noch im Sinne der UN-Konvention in kommunaler Zuständigkeit unserer Stadt zu tun ist.

Begründung:

Im Oktober 2010 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland auf der Grundlage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2009 einen Landesaktionsplan erstellt; dieser wurde im November 2015 fortgeschrieben.

Der Landesaktionsplan enthält Ziele und Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landes zur Umsetzung der UN-Konvention. Seine Visionen, Ziele und Maßnahmen orientieren sich an den grundlegenden Lebensbereichen wie Arbeit, Bildung, Freizeit, Gesundheit, Interessenvertretung, Kultur und Wohnen.

In seinem Schreiben vom Oktober 2010 bittet der damalige Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Ottmar Miles-Paul, Aktionspläne für die kommunale Zuständigkeit mit Vorschlägen und bereits umgesetzten Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.

 

UN-Konvention Menschen mit Behinderung

In der Stadtratssitzung am 12.12.2016 haben SPD und CDU einen gemeinsamen Antrag zum Thema Inklusion eingebracht. Hierbei wird die Verwaltung aufgefordert darzustellen, was in Ludwigshafen bereits konkret im Sinne der UN-Konvention getan bzw. angeboten wird.

Begründet wurde der Antrag vom Sozialpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Holger Scharff. Nachstehend

Mündliche Begründung im Stadtrat am 12.12.2016

Anrede,

Inklusion wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Es muss normal werden – anders zu sein. Davon sind wir in unserer Gesellschaft aber leider noch sehr weit entfernt.

In Ludwigshafen gibt es schon viele Dinge, die behinderten Menschen das Leben und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert.

Die UN Konvention soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Hierfür stellt die Konvention Forderungen in vielen Lebensbereichen auf.

So muss ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden. Da der Schulträger für die Schulen zuständig ist müssen zum Beispiel die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

Arbeitsplätze müssen so gestaltet werden, dass diese auch von Menschen mit Behinderungen ausgefüllt werden können. Die Stadtverwaltung und die städtischen Töchterunternehmen können sich dabei beteiligen.

Wir brauchen Wohnungen in denen Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt leben können. Diese sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden.

Weitere Handlungsfelder sind

  • Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft
  • Gestaltung des öffentlichen Raumes
  • Mobilität – der ÖPNV muss so gestaltet sein, dass er für behinderte Menschen unbegrenzt nutzbar ist
  • Kultur, Freizeitgestaltung und Sport müssen für alle nutzbar sein

Wir wollen mit unserem Antrag einmal feststellen was wir in unserer Stadt bereits haben und was bereits veranlasst wurde.

Fehlende Dinge müssen dann gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten dieser Stadt und dem Behindertenbeirat in einem Aktionsplan für die Stadt festgehalten werden. Dieser Aktionsplan muss dann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten abgearbeitet werden, dabei möchte ich aber festhalten, dass immer wieder zur Verbesserung der Situation für behinderte Menschen entsprechende Mittel in den Haushalt aufgenommen werden müssen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.

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