„Patientenschutz muss oberste Priorität haben“

Urteil im Brustimplantate-Skandal: Geringe Aussicht auf Schadenersatz für Ludwigshafenerin

Am Mittwoch, den 15.02.2017 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im soge-nannten ‚Brustimplantate-Skandal‘, der allein in Deutschland 5000 Frauen betrifft. Eine Klägerin aus Ludwigshafen hatte den TÜV Rheinland auf Schadensersatz verklagt, weil die vom TÜV geprüften Brustimplantate gesundheitsgefährdend waren.

Social Media

Folgen Sie uns gerne auf:

Facebook und Instagram

Machen Sie mit!

Counter

Besucher:1913849
Heute:88
Online:6