„Patientenschutz muss oberste Priorität haben“

Veröffentlicht am 18.02.2017 in Allgemein

Urteil im Brustimplantate-Skandal: Geringe Aussicht auf Schadenersatz für Ludwigshafenerin

Am Mittwoch, den 15.02.2017 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im soge-nannten ‚Brustimplantate-Skandal‘, der allein in Deutschland 5000 Frauen betrifft. Eine Klägerin aus Ludwigshafen hatte den TÜV Rheinland auf Schadensersatz verklagt, weil die vom TÜV geprüften Brustimplantate gesundheitsgefährdend waren.

„Für die vielen Frauen, die durch fehlerhafte Brustimplantate geschädigt wurden, ist dieses Urteil nicht hilfreich, denn laut Rechtsprechung können Prüfstellen für mangel-hafte Medizinprodukte nicht haftbar gemacht werden“, erklärt die Europaabgeordnete Jutta Steinruck aus Ludwigshafen.

„Der Fall der Ludwigshafener Klägerin zeigt uns deshalb, wie wichtig ein starker Patien-tenschutz ist. Deshalb treiben wir aktuell die Überarbeitung der geltenden Medizinpro-dukt-Verordnung in Europa voran. Mit der neuen Verordnung, über die das Europäische Parlament voraussichtlich im April 2017 abstimmt, können wir die Qualitätssicherungs-systeme weiter verbessern. Dabei stellen wir Sozialdemokraten im Europäischen Par-lament die Patientensicherheit ganz klar in den Vordergrund.“

„Es ist erschütternd, dass die Klägerin nach dem EuGH-Urteil geringe Aussichten auf Schadenersatz hat. Darum müssen wir jetzt alles tun, damit sich solche Fälle nicht wie-derholen können. Die neue EU-Verordnung sieht Stichprobenkontrollen bei den Herstel-lern von Medizinprodukten vor. Dazu soll der sogenannte Implantat-Pass die Nachver-folgbarkeit von implementierte Medizinprodukte leichter machen, wodurch wir die Hersteller besser zur Haftung ziehen können. Mit diesen Maßnahmen verbessern wir den Patientenschutz!“

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