„Wir sind alle gefordert“ - Beschluss des Bundesvorstandes zur Flüchtlingspolitik

Verantwortungsvolle Flüchtlingspolitik

„Hunderttausende, ja Millionen von Menschen aus unseren südosteuropäischen Nachbarländern, aus dem Nahen Osten und aus Afrika haben sich, oft unter großen Gefahren, auf den Weg gemacht. […] Sie suchen Freiheit und Sicherheit, sie erhoffen sich, in einer besseren Gesellschaft leben zu können, in der Gerechtigkeit und Solidarität real sind. Die Flüchtlinge bauen auf unsere Grundwerte! Wir aber müssen zeigen, dass die europäische Politik diesen Grundwerten gerecht wird und den hohen Anspruch verwirklicht, die Menschenwürde zu schützen und die Aufnahme der Verfolgten zu leisten. […]

Der wichtigste Ort sowohl für die Integration der Flüchtlinge als auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind die Städte und Gemeinden – sie brauchen sofortige Hilfe! […]

Deutschland kann – wenn wir es als nationale Aufgabe richtig anpacken – viel leisten und auch eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen. Das heißt aber nicht, dass wir deshalb auf eine faire und menschliche gemeinsame Flüchtlingspolitik in Europa verzichten können.“

EuGH-Urteil bestätigt die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems

Klare Gesetze regeln das Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit

 

Die Frage, wann EU-Zuwanderern Sozialleistungen verweigert werden dürfen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil klargestellt. "Das EuGH-Urteil hat die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems und das Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit bestätigt", lobt Jutta STEINRUCK, Beschäftigungs- und Sozialexpertin der SPD-Europaabgeordneten.

„Anti-Europäern und Populisten nimmt das Urteil den Wind aus den Segeln", sagt Jutta Steinruck. „Der vermeintliche Ansturm auf die Sozialsysteme in Europa ist eine haltlose Behauptung. Unabhängig von diesem Einzelfall, auf den sich das Urteil bezieht, wird in der öffentlichen Debatte oft vergessen, dass sich ein Großteil der Einwanderer aus anderen Mitgliedstaaten aktiv um eine Anstellung bemüht. Arbeitgeber nutzen ihre Notsituation dabei mit Blick auf Bezahlung und Arbeitsbedingungen oft aus."

Nach deutschen Rechtsvorschriften können Ausländer und ihre Familienangehörigen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, kein Arbeitslosengeld II beanspruchen. Das Bundessozialgericht hat einen Fall aus Berlin-Neukölln zu entscheiden und fragte den Gerichtshof, ob dieser Ausschluss mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der EuGH urteilte, dass Unionsbürger, die sich zur Arbeitsuche in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, vom Bezug bestimmter Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

"Innerhalb der Europäischen Union gibt es bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit klare Regeln, die sich mit den gesetzlichen Vorgaben der Mitgliedstaaten decken. Das bietet Sicherheit und Orientierung für Kommunen, die vor ähnlich speziellen Fällen stehen. Klar ist nun, dass Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zu Sozialmissbrauch führt", sagt Jutta STEINRUCK.

Jutta Steinruck: „Richtiger Schritt zu neuer Handelspolitik ohne ISDS“

EU-Kommission präsentiert neues Instrument des Investitionsschutzes

Am Mittwoch präsentierte die Europäische Kommission ihren Entwurf für ein neues Instrument zum Investitionsschutz in EU-Handelsverträgen. Bewirkt durch öffentlichen und politischen Druck insbesondere des Europaparlamentes stellt dieser eine radikale Wende in der Handelspolitik dar. In Form eines Investitionsgerichtes sollen künftig Investitionsstreitigkeiten verhandelt werden.

„Im Vorschlag der Kommission zeigt sich eindeutig eine sozialdemokratische Handschrift. ISDS ist damit endgültig vom Tisch und es wird ein transparentes und öffentliches Gericht geben," so Jutta STEINRUCK, SPD-Abgeordnete aus Ludwigshafen. Nun drängen die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament darauf, das neue Instrument in den Verhandlungen zu TTIP zu verankern. „Gleichzeitig gilt aber auch in den anstehenden Abstimmungen zu CETA und anderen Abkommen: Ohne Änderungen an den bekannten Texten werden wir nicht zustimmen."

Der Vorschlag in Form eines Gerichtshofes sieht einen Pool von 15 Richtern vor, fünf EU-Richter, fünf US-Richter und fünf Richter aus Drittstaaten. Diese werden von den Staaten nominiert und dürfen ausschließlich in dieser Funktion tätig sein. „Damit erzielen wir eine wesentliche Verbesserung gegenüber den ISDS-Plänen," so Jutta STEINRUCK. Diese Pläne sahen vor, dass Schiedsleute gemeinsam von Staaten und klagenden Firmen eingesetzt werden sollten und auch in beratender Funktion tätig werden dürften. „Für uns war das immer ein Grund, ISDS eindeutig abzulehnen."

Staaten sollen außerdem das Recht erhalten, im Sinne des Allgemeinwohls zu regulieren. Investoren wird das Recht genommen, eine Änderung des regulatorischen Umfelds als Klagegrund anzuführen. Jutta STEINRUCK: „Diesen Vorschlag werden wir jetzt gründlich analysieren und vor allem darauf drängen, Investoren zu sozialer Verantwortung zu verpflichten. Natürlich wollen wir das Instrument dann auf alle bestehenden Abkommen anwenden." Nun beraten das Europaparlament und die Mitgliedstaaten über den Vorschlag, der dann Ende des Jahres in die TTIP-Verhandlungen eingebracht werden soll.

 

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