Jutta STEINRUCK: „Neue Maßnahmen könnten Langzeitarbeitslosigkeit effektiv bekämpfen“

Europäische Kommission präsentiert Vorschläge an den Rat

Die EU-Kommission hat am Donnerstag einen Plan zur Rückkehr von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorgestellt. „Ein guter Anfang, aber da muss unbedingt noch mehr kommen", fordert Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament.

Der Plan der Kommission sieht die Erfassung aller Arbeitssuchenden bei einer Arbeitsvermittlungsagentur vor – es wird geschätzt, dass mindestens 30 Prozent aller Langzeitarbeitslosen in Europa nicht registriert sind – sowie persönliche Beratungen. Außerdem soll vor dem 18. Monat der Arbeitslosigkeit eine schriftliche Vereinbarung über einen individuell angepassten Wiedereinstiegsplan vorliegen.

"Offenbar hat die Kommission endlich die Zeichen der Zeit erkannt. Statt die Beihilfen zur Bewältigung der Krise immer weiter zu kürzen, werden hier endlich konkrete Vorschläge gemacht", lobt Jutta STEINRUCK. „Das wird höchste Zeit. Denn das Problem der lange währenden Arbeitslosigkeit in Europa ist akuter denn je." Fast die Hälfte der 23 Millionen Arbeitslosen in Europa war in den letzten zwölf Monaten und darüber hinaus ohne Arbeit. "Die Statistiken zeigen klar: je länger die Arbeitslosigkeit anhält, desto schwerer fällt den Menschen der Wiedereinstieg ins Berufsleben", sagt Jutta STEINRUCK.

"Dabei dürfen wir die psychosozialen Risiken der Langzeitarbeitslosigkeit nicht vergessen. Arbeitslosigkeit bedeutet in vielen Fällen auch Ausgrenzung. Für viele ist es deshalb nicht genug, einfach nur wieder einen Job zu haben. Hier braucht es gute Vorbereitungen und Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben", sagt Jutta STEINRUCK. "Ein starker sozialer Dialog ist daher umso wichtiger. Gut ausgebildete Arbeitnehmer fallen nicht vom Himmel. Hier sind auch die Arbeitgeber gefragt, für nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu sorgen."

Der Kommissionsvorschlag geht auf eine öffentliche Anhörung zurück, die zwischen Februar und Mai 2015 durchgeführt wurde. Zur Umsetzung des Plans stehen den Mitgliedstaaten Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zur Verfügung.

„Wir sind alle gefordert“ - Beschluss des Bundesvorstandes zur Flüchtlingspolitik

Verantwortungsvolle Flüchtlingspolitik

„Hunderttausende, ja Millionen von Menschen aus unseren südosteuropäischen Nachbarländern, aus dem Nahen Osten und aus Afrika haben sich, oft unter großen Gefahren, auf den Weg gemacht. […] Sie suchen Freiheit und Sicherheit, sie erhoffen sich, in einer besseren Gesellschaft leben zu können, in der Gerechtigkeit und Solidarität real sind. Die Flüchtlinge bauen auf unsere Grundwerte! Wir aber müssen zeigen, dass die europäische Politik diesen Grundwerten gerecht wird und den hohen Anspruch verwirklicht, die Menschenwürde zu schützen und die Aufnahme der Verfolgten zu leisten. […]

Der wichtigste Ort sowohl für die Integration der Flüchtlinge als auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind die Städte und Gemeinden – sie brauchen sofortige Hilfe! […]

Deutschland kann – wenn wir es als nationale Aufgabe richtig anpacken – viel leisten und auch eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen. Das heißt aber nicht, dass wir deshalb auf eine faire und menschliche gemeinsame Flüchtlingspolitik in Europa verzichten können.“

EuGH-Urteil bestätigt die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems

Klare Gesetze regeln das Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit

 

Die Frage, wann EU-Zuwanderern Sozialleistungen verweigert werden dürfen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil klargestellt. "Das EuGH-Urteil hat die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems und das Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit bestätigt", lobt Jutta STEINRUCK, Beschäftigungs- und Sozialexpertin der SPD-Europaabgeordneten.

„Anti-Europäern und Populisten nimmt das Urteil den Wind aus den Segeln", sagt Jutta Steinruck. „Der vermeintliche Ansturm auf die Sozialsysteme in Europa ist eine haltlose Behauptung. Unabhängig von diesem Einzelfall, auf den sich das Urteil bezieht, wird in der öffentlichen Debatte oft vergessen, dass sich ein Großteil der Einwanderer aus anderen Mitgliedstaaten aktiv um eine Anstellung bemüht. Arbeitgeber nutzen ihre Notsituation dabei mit Blick auf Bezahlung und Arbeitsbedingungen oft aus."

Nach deutschen Rechtsvorschriften können Ausländer und ihre Familienangehörigen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, kein Arbeitslosengeld II beanspruchen. Das Bundessozialgericht hat einen Fall aus Berlin-Neukölln zu entscheiden und fragte den Gerichtshof, ob dieser Ausschluss mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der EuGH urteilte, dass Unionsbürger, die sich zur Arbeitsuche in einen Mitgliedstaat begeben, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, vom Bezug bestimmter Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

"Innerhalb der Europäischen Union gibt es bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit klare Regeln, die sich mit den gesetzlichen Vorgaben der Mitgliedstaaten decken. Das bietet Sicherheit und Orientierung für Kommunen, die vor ähnlich speziellen Fällen stehen. Klar ist nun, dass Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zu Sozialmissbrauch führt", sagt Jutta STEINRUCK.

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