Allgemein
Mit rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Diese Entlastung setzt sich unter anderem durch die Zahlung einer Integrationspauschale in Höhe von jährlich 2 Mrd. Euro von 2016 bis 2018, durch die bereits erfolgte Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft für ALG-II-Bezieher und durch ein heute vom Bundestag beschlossenes weiteres Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen mit einer jährlichen Entlastung ab 2018 in Höhe von 5 Mrd. Euro zusammen.