Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 12.12.2016 - UN-Konvention Menschen mit Behinderungen
Holger Scharff 2014

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

die SPD-Stadtratsfraktion und die CDU-Stadtratsfraktion im Stadtrat Ludwigshafen am Rhein beantragen, dass die Verwaltung schriftlich zunächst darstellt, was in unserer Stadt bereits konkret im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen getan/ angeboten wird.

Daraus ist dann zu erarbeiten, was noch im Sinne der UN-Konvention in kommunaler Zuständigkeit unserer Stadt zu tun ist.

Begründung:

Im Oktober 2010 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland auf der Grundlage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2009 einen Landesaktionsplan erstellt; dieser wurde im November 2015 fortgeschrieben.

Der Landesaktionsplan enthält Ziele und Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landes zur Umsetzung der UN-Konvention. Seine Visionen, Ziele und Maßnahmen orientieren sich an den grundlegenden Lebensbereichen wie Arbeit, Bildung, Freizeit, Gesundheit, Interessenvertretung, Kultur und Wohnen.

In seinem Schreiben vom Oktober 2010 bittet der damalige Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Ottmar Miles-Paul, Aktionspläne für die kommunale Zuständigkeit mit Vorschlägen und bereits umgesetzten Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.

 

UN-Konvention Menschen mit Behinderung

In der Stadtratssitzung am 12.12.2016 haben SPD und CDU einen gemeinsamen Antrag zum Thema Inklusion eingebracht. Hierbei wird die Verwaltung aufgefordert darzustellen, was in Ludwigshafen bereits konkret im Sinne der UN-Konvention getan bzw. angeboten wird.

Begründet wurde der Antrag vom Sozialpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Holger Scharff. Nachstehend

Mündliche Begründung im Stadtrat am 12.12.2016

Anrede,

Inklusion wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Es muss normal werden – anders zu sein. Davon sind wir in unserer Gesellschaft aber leider noch sehr weit entfernt.

In Ludwigshafen gibt es schon viele Dinge, die behinderten Menschen das Leben und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert.

Die UN Konvention soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Hierfür stellt die Konvention Forderungen in vielen Lebensbereichen auf.

So muss ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden. Da der Schulträger für die Schulen zuständig ist müssen zum Beispiel die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

Arbeitsplätze müssen so gestaltet werden, dass diese auch von Menschen mit Behinderungen ausgefüllt werden können. Die Stadtverwaltung und die städtischen Töchterunternehmen können sich dabei beteiligen.

Wir brauchen Wohnungen in denen Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt leben können. Diese sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden.

Weitere Handlungsfelder sind

  • Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft
  • Gestaltung des öffentlichen Raumes
  • Mobilität – der ÖPNV muss so gestaltet sein, dass er für behinderte Menschen unbegrenzt nutzbar ist
  • Kultur, Freizeitgestaltung und Sport müssen für alle nutzbar sein

Wir wollen mit unserem Antrag einmal feststellen was wir in unserer Stadt bereits haben und was bereits veranlasst wurde.

Fehlende Dinge müssen dann gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten dieser Stadt und dem Behindertenbeirat in einem Aktionsplan für die Stadt festgehalten werden. Dieser Aktionsplan muss dann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten abgearbeitet werden, dabei möchte ich aber festhalten, dass immer wieder zur Verbesserung der Situation für behinderte Menschen entsprechende Mittel in den Haushalt aufgenommen werden müssen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.

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