Auf Grund des Urteils des Oberverwal-tungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 26. Februar 2008 (Aktenzeichen: 2 A 11288/07) muss das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr seinen Lehrkräften kostenlos die Schulbücher zur Verfügung stellen, die für den Unterricht benötigt werden.