Mehreinnahmen durch eine erhöhte Grundsteuer sollen zur Hälfte den freiwilligen Leistungen zugeschlagen werden

Die Erhöhung der seit 2010 nicht erhöhten Grundsteuer in Ludwigshafen ist sicherlich kein beliebtes Thema, obwohl die Steuerhebesätze in Ludwigshafen im Vergleich mit anderen Städten deutlich unterdurchschnittlich sind. Bereits in 2019 mahnte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) Ludwigshafen erneut an, den „extremst unausgeglichenen Haushalt“ durch Mehreinnahmen zu verbessern. In der heutigen Stadtratssitzung brachte die Stadtverwaltung erneut den Antrag zur Erhöhung der Hebesätze ein, welchem die SPD-Stadtratsfraktion nach intensiver Diskussion aufgrund der finanziellen Lage der Stadt zustimmte.

„Wir sehen die Notwendigkeit nach vielen Jahren der unveränderten Grundsteuer bei zunehmenden Herausforderungen und damit steigenden Ausgaben unserer Stadt zu agieren. Ludwigshafen haushaltet weiterhin hoch defizitär aufgrund notwendiger Projekt- und Personalausgaben, hat aber an unterdurchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesätzen festgehalten,“ sagt SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender David Guthier zur von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 320 auf 400 sowie der Grundsteuer B (Grundstücke) von 420 auf 525 Prozentpunkte. „Gleichzeitig merken wir, wie die soziale Schere immer weiter auseinander geht. Damit alle unabhängig ihres Geldbeutels weiterhin Zugang zu den Angeboten in den Bereichen Kultur und Sport haben und soziale Einrichtungen in unserer Stadt gestärkt werden können, fordern wir deshalb, die Hälfte der geschätzten 7,8 Mio. Euro Mehreinnahmen durch eine erhöhte Grundsteuer pro Jahr – also rund 3,9 Mio. Euro - für eine Anhebung der Deckelung der freiwilligen Leistungen zu verwenden. Dies käme den Kulturträgern, Freizeiteinrichtungen, Sportvereinen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern Ludwigshafens zugute.“

Unter freiwillige Leistungen fallen jene Angelegenheiten, bei denen die Kommune entscheidet, ob sie tätig werden möchte oder nicht, da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Dazu zählen kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Bibliotheken und Musikschulen, Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Sportplätze und Freibäder sowie Tierparks und weitere Freizeitangebote. Diese Leistungen werden allerdings als erstes beschränkt, wenn die finanziellen Mittel der Pflichtleistungen gekürzt werden.

„Die Gewährung von freiwilligen Leistungen bedeutet den Zugang zu gesellschaftlichem und sozialem Leben und der Förderung der ehrenamtlichen Initiativen in unserer Stadt. Diese Leistungen stellen damit einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwohl und zur Förderung des Gemeinschaftsgedankens dar und verdienen deshalb auch unsere besondere Unterstützung,“ ist Guthier überzeugt.

Ludwigshafen, 25.10.2021

SPD-Stadtratsfraktion packt das Abstellchaos von E-Scootern in Ludwigshafen an

Mit einer ersten Anfrage packt die SPD-Stadtratsfraktion Ludwigshafen das Abstellchaos von E-Scootern an. Ziel der Anfrage ist es, eine Übersicht über die Anzahl der aktiven E-Scooter der verschiedenen Anbieter, die gemeldeten Probleme wie Unfälle oder unsachgemäßes Abstellen sowie bisherige Absprachen zwischen Verwaltung und den Dienstleistern zu erhalten. Dadurch sollen in einem weiteren Schritt, für Ludwigshafen geeignete Lösungen entwickelt werden, um die Probleme mit den E-Scootern zu minimieren, ohne die Mobilitätslösungen zu verbieten.  

„Durch das ,free floating'-Prinzip, also das nicht an eine Station gebundene Leihen und Abstellen der E-Scooter, genießen die Nutzenden eine Freiheit der Fortbewegung, die mit anderen Angeboten nicht möglich ist. Besonders zu Zeiten, wo der ÖPNV nur eingeschränkt verfügbar ist, bieten E-Scooter die Möglichkeit, unkompliziert bis kurz vor die Haustür zu gelangen,“ sagt SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender David Guthier. „Leider müssen wir feststellen, dass dieses Angebot auch ausgenutzt wird: Wild abgestellte E-Scooter blockieren Gehwege, Ein- und Ausfahrten sowie Straßen oder werden auch mal achtlos ins Gebüsch geworfen. Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nehmen zu und es gilt, eine für Ludwigshafen passende Lösung zu finden. Ansätze gibt es dabei viele.“

Probleme mit der missbräuchlichen Nutzung von E-Scootern gibt es auch in vielen anderen Städten, in denen der Dienst durch das Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Mitte 2019 ebenfalls angeboten wird. Mangels einer einheitlichen bundesgesetzlichen Regelung diskutieren die Gemeinden sehr unterschiedliche Lösungsansätze - von einer Beschränkung der zulässigen Anzahl von aktiven E-Scootern, über ein Verbot der Nutzung zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Orten bis zur Schaffung von festen Stationen, außerhalb derer Fahrzeuge nicht abgestellt werden können. Technisch können über die verwendete Software der E-Scooter und deren GPS, gewisse Funktionen in bestimmten Gebieten aktiviert bzw. deaktiviert werden (sog. Geofencing).

„Wir müssen uns mit den Problemen auch als Parteien auseinandersetzen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen letzten Winter, wonach das Abstellen der E-Scooter eine Sondernutzung darstellt, gibt unserer Stadt weitere Werkzeuge an die Hand, um wirksame Lösungen mit den Betreibern zu finden. Wir werden das Abstellchaos angehen,“ bekräftigt David Guthier. 

Ludwigshafen, 18.10.2021

Vermüllung kann teurer werden – SPD LU beantragt Verschärfung des Bußgeldkatalogs

Bei Sperrmüll bis zu 2.500 Euro; bei Zigarettenkippen, Kaugummis, Kaffeebechern und Ähnlichem bis zu 250 Euro - das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat jetzt die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für deutlich höhere Bußgelder bei illegaler Müllentsorgung geschaffen. „Umgesetzt wird damit nun eine nachdrückliche Forderung der SPD Ludwigshafen, für die sich insbesondere Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck sowie unsere Landtagsabgeordneten Anke Simon und Heike Scharfenberger in Mainz intensiv eingesetzt haben“, verdeutlicht der stellvertretende SPD-Fraktionschef Christian Schreider. Die SPD werde daher in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses beantragen, dass die Stadtverwaltung zügig alle nötigen Schritte zur Umsetzung vor Ort und der entsprechenden Änderung des lokalen Bußgeldkatalogs einleitet.

„Von den Menschen vor Ort und aus vielen Ortsbeiräten kommen zu Recht immer wieder Klagen über die zunehmende Vermüllung – etwa in Friesenheim, wo seit Jahren in der Teichgartenstraße regelmäßig illegal Müll abgeladen wird“, so der Friesenheimer Vize-Ortsvorsteher Schreider. „Ein neuer Bußgeldkatalog kann neben dem Mängelmelder, mehr Personal bei der Stadtreinigung, der Aufklärungskampagne und den ab Sommer verstärkt einsetzbaren Mülldetektiven ein weiterer wichtiger Baustein unserer OB im Kampf gegen Müll werden. Ihr Versprechen, vehement alle möglichen Mittel gegen Vermüllung zu verfolgen, hält sie. Jetzt braucht sie die schnelle Unterstützung im Hauptausschuss – und natürlich insgesamt die der Mitbürgerinnen und Mitbürger“, so Schreider.

Ludwigshafen, 13.04.2021

Foto: colourbox

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