SPD: Anwendung des Landestariftreuegesetzes

Veröffentlicht am 20.10.2011 in Pressemitteilung

Für die kommende Sitzung des Bau-und Grundstücksausschusses hat die SPD eine Anfrage hinsichtlich der Anwendung des Landesgesetzes zur tariflichen Entlohnung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gestellt.

„Uns geht es darum, wie die Stadtverwaltung das seit Anfang März diesen Jahres in Kraft getretene Gesetz handhabt sowie die im Gesetz vorgegeben Nachweise und Kontrollen durchführt“, so Heike Scharfenberger, Vorsitzende der SPD Stadtratsfraktion.

So dürfen unter anderem öffentliche Aufträge nur an fachkundige, zuverlässige sowie leistungsfähige und gesetzestreue Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten die im Landestariftreuegesetz vorgegebenen Mindestentgelte zu bezahlen.

Scharfenberger: „Gerade die öffentlichen Auftraggeber müssen hier ein Vorbildfunktion erfüllen, deshalb unsere Anfrage und Bitte nach einem Sachstandsbericht seitens der Verwaltung.

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