Barnett: Schon Shakespeare wusste: Viel Lärm um nichts! Bildungs- und Teilhabepaket muss endlich vereinfacht werden

Veröffentlicht am 22.03.2013 in Pressemitteilung

"Zwei Jahre nach der Einführung des von Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) initiierten Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben sich die Befürchtungen, die wir als SPD-Fraktion bei der Gesetzesverabschiedung geäußert haben, bewahrheitet. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket kommen auch heute noch nicht bei den 2,5 Millionen bedürftigen Kindern und Jugendlichen an, die Bilanz zwei Jahre nach der Einführung ist desaströs“, erklärt die Ludwigshafener SPD-Bundestagsabgeordnete Doris Barnett.

Seit 1. April 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Haushalten und von Wohngeld-Empfängern Anspruch auf ein staatlich subventioniertes Mittagessen in der Kita oder der Schule, auf einen monatlichen Zuschuss von zehn Euro für den Sportverein oder die Musikschule und auf bezahlte Nachhilfe.

„Alle an der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets Beteiligten, mit denen ich mich unterhalte, stellen dem BuT ein vernichtendes Zeugnis aus. Das BuT ist ein vollkommen lebensfernes bürokratisches Monster, das den Betroffenen kaum hilft. Bereits am 10. September 2012 erklärte die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf eine Anfrage im Stadtrat, dass der Verwaltungsaufwand „enorm“ sei. Gleichzeitig wird in Ludwigshafen deutlich, dass trotz entsprechender Information der Betroffenen nur ein geringer Anteil der zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich abgerufen wird. Gleiche Informationen erreichen mich aus Frankenthal, Mannheim und Worms. In der derzeitigen Ausgestaltung ist das BuT gescheitert“, so Barnett weiter.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket muss vereinfacht werden und die gravierenden strukturellen Fehler im Gesetz müssen behoben werden. Ich setze mich dafür ein, dass der Gesetzgeber das Antragsverfahren durch den Kenntnisnahme-Grundsatz im Bereich der Nachhilfe ersetzt. Dann obliegt es den LehrerInnen entsprechende Förderbedarfe zu melden und nicht mehr den Eltern, Anträge zu stellen. Im übrigen muss dem Irrwitz entgegengesteuert werden, dass die Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres verbindlich feststellen muss, ob das Kind am Ende des Schuljahres tatsächlich sitzen bleibt, damit Nachhilfeunterreicht auch bezahlt wird“, so Barnett.

Der Bund solle für jedes leistungsberechtigte Kind einen Pauschalbeitrag für Nachhilfe zur Verfügung stellen, über dessen Verwendung die Schule auf Grundlage vereinbarter Ziele selbst entscheiden kann.

Außerdem müsse der Eigenanteil für die Mittagsverpflegung von 1 Euro wegfallen. Immer wieder wird aus Schulen berichtet, dass Kinder – trotz Bewilligung der Leistungen – die Mittagsverpflegung in den Kitas und Schulen nicht in Anspruch nähmen, weil ihre Eltern ihnen den Eigenanteil nicht mitgeben. Dieser „Eigenanteil“ sorge somit für Ausgrenzung statt Teilhabe.

Ein weiterer erheblicher Steuerungsfehler, den es endlich politisch zu beheben sei, ist die Berechnung der Mittelzuwendung an die einzelnen Kommunen. Die Zuwendung an die einzelnen Kommunen ist nämlich gekoppelt an den Bestand der ALG-II-Bezieher und den Ausgaben für die Kosten der Unterkunft. Hohe Mieten und hohe ALG-II-Fallzahlen bedeuten also erhebliche Mittel – und das unabhängig von der Kinderzahl. Eine derartige Berechnungsgrundlage hat mit dem gesetzlich Gewollten überhaupt nichts zu tun! „Die Höhe der Zuwendung an die einzelnen Kommunen muss sich endlich an der Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen orientieren“, weißt Doris Barnett auf dringend notwendige Korrekturen hin.

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