Wahlrecht ab 16

Veröffentlicht am 11.07.2010 in Programmatisches

Fabian Löffler

Wahlrecht ab 16 – keine Utopie

Von Fabian Löffler

Wählen gehen bedeutet an demokratischen Entscheidungen beteiligt zu sein. Eine Demokratie sollte möglichst vielen Menschen, die in ihr Leben, dieses Recht zuteil werden lassen. Anders gesagt: Es bedarf einer besonderen Begründung, warum man Menschen, das Wahlrecht verweigert. Es ist eine außerordentlicher Eingriff in die Grundrechte, jemandem das Wahlrecht abzuerkennen, was nur durch einen richterlichen Beschluss möglich ist.

Allgemeine Gründe, die dagegen sprechen, dass Menschen zwischen 16 und 18 Jahre ihren Willen an der Wahlurne artikulieren gibt es nicht. Höchste Zeit also sie an demokratischer Teilhabe partizipieren zu lassen.

Junge Menschen können mit 14 Jahren ihre Religion frei wählen, mit 16 Jahren in schlimmen Fällen ins Gefängnis wandern oder den „Bund fürs Leben“ schließen. Eine Heirat ist wohl unbestritten eine schwerwiegendere Entscheidung als eine Wahl, die zumal in der Regel nicht alle vier oder fünf Jahre ‚überprüft‘ werden kann.

Oft wird das Wahlalter 18 aber immer noch mit der Volljährigkeit und der einsetzenden vollständigen Geschäftsfähigkeit begründet. Hier wird ein Junktim zwischen Volljährigkeit und Befähigung zur Stimmabgabe konstruiert, das weder juristisch haltbar ist und zudem ernstzunehmende kritische Fragen aufwirft.

Der Gesetzgeber kennt durchaus verschiedene Abstufungen der Geschäftsfähigkeit – Rechte und Pflichte beginnen schon weit vor dem 18-ten Lebensjahr und prallen nicht mit dem Geburtstag allesamt auf einmal auf den jungen Menschen ein. Das ist auch gut so, denn die die Zeit bis zur Volljährigkeit erfüllt gerade eine Schutzfunktion für den Jugendlichen. Auch kennt der Gesetzgeber durchaus Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit nach dem achtzehnten Lebensjahr. Schwere Motorräder z.B. oder größere Anzahl an Personen, darf man mit 18 Jahren nicht befördern, beziehungsweise man bekommt keine Fahrerlaubnis dafür.

Kommen wir zu den kritischen Fragen. In westlichen Demokratien kennen wir keinen ‚Wahlbefähigungstest’. Es gibt durchaus Menschen die mit 15 mehr Wissen und Ahnung vom demokratischen System haben, als manch 40-jährige/r. Aber wollte man jemanden aufgrund dessen das Wahlrecht zu- oder  absprechen. Der Gesetzgeber muss eine Altersgrenze festlegen, ab wann Menschen das Wahlrecht ausüben dürfen. Das ist eine willkürliche Grenze – zweifelsohne. Die aber notwendig ist, will man nicht denjenigen das Wort reden, die für ein Wahlrecht ab Geburt, ausgeübt durch die Eltern, eintreten.

Sechzehnjährige besitzen die nötige Reife ihre Umwelt wahrzunehmen und ihre Interessen zu artikulieren. Mehr ist und darf nicht notwendig sein um an demokratischen Wahlen teilnehmen zu dürfen. Es liegt an der Gesellschaft - Schule, Vereine und nicht zuletzt auch Parteien – junge Menschen an Wahlen heranzuführen. Das ist bei sechzehnjährigen ohne weiteres zu schaffen.

Wenn Jugendliche wählen dürfen, kann Politik auch nicht mehr ohne weiteres über deren Belange hinweg entscheiden. Wenn die Jugendlichen die BürgermeisterInen mitwählen  dürfen, können die nicht mehr nur zuhören, sondern müssen deren Entscheidungen vor den neuen jüngeren WählerInnen plötzlich rechtfertigen. Zwangsläufig muss Politik junge Menschen und deren Bedürfnisse, Ängste und Sorgen ernst nehmen. Dass ist auch an vielen Stellen sehr notwendig. So hat auch der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle einen Vorstoß in diese Richtung unternommen und plädiert für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

Es gibt gute Beispiele aus Ländern in denen 16-jähirge seit Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts wählen dürfen. So haben die Länder Berlin, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre festgelegt. Hier zeigt, sich dass Jugendliche in der Altersgruppe 16-18 Jahren sogar häufiger zur Wahl gehen als Jugendliche von 18-25. Fairerweise muss man hinzufügen, dass die Untersuchungen der Wahlbeteiligung bzw. die Nachwahlbefragung der jugendlichen WählerInnen an ihre Grenze stoßen, da schlicht durch die vielerorts geringe Anzahl, Grenzen der Anonymität erreicht werden, die diese Befragungen notwendigerweise sicherstellen müssen.  

Wenn man darüber diskutiert das Wahlalter abzusenken, sollte man es aber nicht aus dem Gesichtspunkt heraus tun, die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Das würde im Umkehrschluss ja bedeuten, das Recht wieder abzuerkennen, wenn die Beteiligung zu niedrig sein würde. Genau damit hatte der abgewählte Ministerpräsident Rüttgers den jungen Menschen in NRW unverhohlen gedroht. Das hieße aber, man müsste das Wahlrecht auch denjenigen Altersklassen aberkennen, die weniger häufig an die Urne treten, als die Allgemeinheit. Eine absurde Forderung.  

In Bremen ging man in Sachen Absenkung des Wahlalters einen Schritt weiter. Hier hat die Bürgerschaft den sechszehnjährigen auch das Recht erteilt auf Landesebene ihre Stimme abzugeben. Bremen ist übrigens das einzige Land in dem auch die FDP dem Vorstoß zugestimmt hat – lediglich die CDU war als einzige Partei gegen diese wichtige Reform. Ein Argument der FDP, das man ernst nehmen muss, gegen eine Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen zu stimmen, war dass es keine unterschiedlichen Grenzen bei  Kommunal- und Landtagswahl geben dürfe. Kommunalwahlen seien keine ‚Spielwiese‘ der Demokratie. Also galt die Devise - entweder ganz oder gar nicht absenken.

Noch weiter ging man in Österreich. Hier dürfen Jugendlich ab 16 Jahren auch auf Bundesebene wählen. Ein Vorstoß der unter der sozialdemokratischen Bundesregierung gemacht wurde.  Auch in Deutschland waren es die Sozialdemokraten, gemeinsam mit der FDP, die in der ersten sozial-liberalen Koalition unter Willy Brandt ab 1969 ‚mehr Demokratie wagten’ und das Wahlalter auf 18 Jahre absenkten. Seit nunmehr 40 Jahren hat sich viel getan in dieser Gesellschaft und ein weiterer Schritt zur Absenkung wäre längst auf der Agenda des Notwendigen und Richtigen und keine Utopie.   

 

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