SPD: Höhere Beteiligung des Bundes an Kosten für Sozialhilfe

Veröffentlicht am 02.12.2010 in Pressemitteilung

„Bedingt durch die erhebliche Steigerung der Wohnkosten in den Kommunen nach dem Sozialhilfegesetz II, ist auch eine Erhöhung der derzeitigen Beteiligung des Bundes zwingend erforderlich“, so Fraktionsvorsitzende Heike Scharfenberger.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene durchschnittliche Quote von 23,6 Prozent berücksichtigt bei weitem nicht die Kostensteigerung in den Kommunen. Bedauerlich ist es, dass im Bundesrat erneut keine Einigung erzielt werden konnte.

In Ludwigshafen mussten im letzten Jahr für die Kosten der Unterkunft fast 35 Millionen Euro aufgewendet werden. Dem standen Zuschüsse des Bundes ergänzt durch Zuschüsse des Landes von 12,3 Millionen Euro gegenüber.

Dies zeigt einmal mehr, dass das immer wieder vom Bund gepriesene Konnexitätsprinzip -wer Gesetze beschließt, hat auch für die Umsetzung notwendige Mittel aufzubringen- nicht eingehalten wird. „Gerade in der Kostenentwicklung im Sozialbereich ist der Bund in der Mitverantwortung und muss sich maßgeblich an den finanziellen Lasten der Kommunen beteiligen“, sagt Fraktionsvize Hans Mindl. Dies sollte im Hinblick der immer prekärer werdenden Finanzsituation der Städte möglichst bald geschehen.

Homepage SPD-Stadtratsfraktion Ludwigshafen am Rhein

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