Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit muss dauerhaft verhindert werden

Veröffentlicht am 10.02.2016 in Aktuell

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im SPD Unterbezirk Vorderpfalz (AFA)  fordert ein starkes Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit, so Holger Scharff, Unterbezirksvorsitzender Vorderpfalz und Mitglied im AFA Regionalverband  Pfalz. Für die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AFA)  in der SPD ist es daher völlig unverständlich, dass die CDU / CSU den Gesetzentwurf nun wieder entschärfen will, "dafür können wir kein Verständnis aufbringen" so der AFA Sprecher Holger Scharff.

Es muss verhindert werden, dass mit Leiharbeit und Werkverträgen soziale Errungenschaften umgangen werden. Dazu gehört, dass Leiharbeit und Werkverträge nachweislich nur für das Abarbeiten von Auftragsspitzen genutzt werden und nicht um tariflich vereinbarte Lohnzahlungen zu umgehen. Der derzeit erlaubte zeitliche Einsatz von Leiharbeit und Werkverträge sind zu lang, damit werden bereits tarifliche Regelungen außer Kraft gesetzt. In manchen Betrieben sind Leiharbeitnehmer / Innen schon der Ersatz für Teile der Stammbelegschaft und werden finanziell ausgebeutet.

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD fordert daher:

Grundsatz der Gleichbehandlung für alle Arbeitnehmer / Innen in einem Betrieb, dazu gehört unter anderem:

Ø  gleiche Entlohnungen für alle Mitarbeiter / Innen nach Tarifvertrag

Ø  gleiche soziale Sicherung für die Stammbelegschaft und alle andere

Ø  klare zeitliche Befristung für Leiharbeit und Werkverträge, die unter 12 Monaten sein soll

Ø  Zustimmungspflicht des Betriebsrates – ohne Zustimmung keine Leiharbeit und keine Werkverträge

„Auch lehnen wir die Forderung des Präsidenten der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Rheinland-Pfalz (LVU) Gerhard Braun ab, dieser meint, dass Asylbewerber/Innen schneller durch Leiharbeit in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Hier soll versucht werden billige Arbeitskräfte auf den Markt zu bringen um damit eine Lohnschraube nach unten loszutreten. Die derzeitige gesetzliche Regelung, dass Asylsuchende und Geduldete in den ersten 15 Monaten nicht in Zeitarbeit beschäftigt werden dürfen muss auch weiterhin Gültigkeit haben", so Scharff anschließend.

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