Mehreinnahmen durch eine erhöhte Grundsteuer sollen zur Hälfte den freiwilligen Leistungen zugeschlagen werden

Veröffentlicht am 26.10.2021 in Fraktion

Die Erhöhung der seit 2010 nicht erhöhten Grundsteuer in Ludwigshafen ist sicherlich kein beliebtes Thema, obwohl die Steuerhebesätze in Ludwigshafen im Vergleich mit anderen Städten deutlich unterdurchschnittlich sind. Bereits in 2019 mahnte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) Ludwigshafen erneut an, den „extremst unausgeglichenen Haushalt“ durch Mehreinnahmen zu verbessern. In der heutigen Stadtratssitzung brachte die Stadtverwaltung erneut den Antrag zur Erhöhung der Hebesätze ein, welchem die SPD-Stadtratsfraktion nach intensiver Diskussion aufgrund der finanziellen Lage der Stadt zustimmte.

„Wir sehen die Notwendigkeit nach vielen Jahren der unveränderten Grundsteuer bei zunehmenden Herausforderungen und damit steigenden Ausgaben unserer Stadt zu agieren. Ludwigshafen haushaltet weiterhin hoch defizitär aufgrund notwendiger Projekt- und Personalausgaben, hat aber an unterdurchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesätzen festgehalten,“ sagt SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender David Guthier zur von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 320 auf 400 sowie der Grundsteuer B (Grundstücke) von 420 auf 525 Prozentpunkte. „Gleichzeitig merken wir, wie die soziale Schere immer weiter auseinander geht. Damit alle unabhängig ihres Geldbeutels weiterhin Zugang zu den Angeboten in den Bereichen Kultur und Sport haben und soziale Einrichtungen in unserer Stadt gestärkt werden können, fordern wir deshalb, die Hälfte der geschätzten 7,8 Mio. Euro Mehreinnahmen durch eine erhöhte Grundsteuer pro Jahr – also rund 3,9 Mio. Euro - für eine Anhebung der Deckelung der freiwilligen Leistungen zu verwenden. Dies käme den Kulturträgern, Freizeiteinrichtungen, Sportvereinen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern Ludwigshafens zugute.“

Unter freiwillige Leistungen fallen jene Angelegenheiten, bei denen die Kommune entscheidet, ob sie tätig werden möchte oder nicht, da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Dazu zählen kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Bibliotheken und Musikschulen, Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Sportplätze und Freibäder sowie Tierparks und weitere Freizeitangebote. Diese Leistungen werden allerdings als erstes beschränkt, wenn die finanziellen Mittel der Pflichtleistungen gekürzt werden.

„Die Gewährung von freiwilligen Leistungen bedeutet den Zugang zu gesellschaftlichem und sozialem Leben und der Förderung der ehrenamtlichen Initiativen in unserer Stadt. Diese Leistungen stellen damit einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwohl und zur Förderung des Gemeinschaftsgedankens dar und verdienen deshalb auch unsere besondere Unterstützung,“ ist Guthier überzeugt.

Ludwigshafen, 25.10.2021

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