Kündigungsschutz / Geringer wirtschaftlicher Schaden

Veröffentlicht am 13.02.2010 in Arbeit

AFA Sprecher Thomas Weiland und Holger Scharff: "SPD-Bundestagsfraktion bringt Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz bei Kündigung wegen geringen wirtschaftlichen Schaden ein. Die AFA begrüßt dies nachdrücklich"

Der Unterbezirk Vorderpfalz der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD begrüßt mit großem Nachdruck den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion für einen verbesserten Kündigungsschutz bei Kündigungen wegen eines geringen wirtschaftlichen Schadens.

In der Vergangenheit war es nun wiederholt zu Kündigungen gekommen wegen einer verzehrten Frikadelle, wegen eines Pfandbon oder wie jetzt aktuell wegen eines Bettchens aus dem Sperrmüll. Bei all diesen Vorgängen handelt es sich um einen geringen bis geringsten wirtschaftlichen Schaden. Hier soll nach dem Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz nun das Prinzip der zweiten Chance gelten. Das Gesetz verstärkt nun den Grundsatz, dass vor einer Kündigung zuerst eine Abmahnung zu erfolgen hat.

Thomas Weiland und Holger Scharff: "Dies ist ein guter Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion. Es gilt nun sich insgesamt und nachhaltig für die Umsetzung des Gesetzentwurfes stark zu machen. Es darf nicht sein, dass jemand wegen eines Brötchens oder einer Frikadelle seinen Arbeitsplatz verliert. Es ist bedauerlich, dass es Arbeitgeber gibt, die wegen eines solchen wirtschaftlich unbedeutenden Betrages eine Kündigung aussprechen. Wir alle wissen, wie viel an Bewirtungsgebäck nach einer Sitzung weggeworfen wird. Da sollten einem die eigenen Mitarbeiter/Innen schon ein Brötchen oder Gebäckstückchen Wert sein. Menschlich gut behandelte Mitarbeiter/Innen bringen auch für das Unternehmen wirtschaftlich bemerkbare gute Arbeit."

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