Integrationsbeirat: Für Neuwahl am 23. November müssen eingebürgerte Migranten aktiv werden

Veröffentlicht am 05.11.2014 in AntiFa/Migration

Wahlschein nicht für alle automatisch

Acht Listen mit 99 Kandidaten bewerben sich für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration am 23. November. Die Zahl der Wahlberechtigten steht jedoch nicht genau fest. Denn nicht nur alle ausländischen Einwohner und Staatenlose dürfen einen Stimmzettel abgeben, sondern auch Spätaussiedler, Einwohner mit doppelter Staatsangehörigkeit und eingebürgerte Migranten. Hinzu kommen die Kinder der Wahlberechtigten, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Automatisch zugesandt bekommen die Wahlunterlagen die ausländischen Staatsangehörigen. Dies sind 33 700 Personen, die bereits im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer von ihnen bis zum Freitag, 7. November, noch keine Unterlagen erhalten hat, sollt sich laut Verwaltung an das Wahlamt (Tel. 0621/504-38 30) wenden.

Alle anderen Wahlberechtigten müssen sich persönlich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, um einen Wahlschein zu erhalten. Diese Eintragung ist noch bis zum Montag, 17. November, 18 Uhr, im Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses möglich. Geöffnet ist die Servicestelle montags und donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 14 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr. Ihre Briefwahlunterlagen können die Wähler bereits im Rathaus abgeben. Am Wahltag müssen sie dort bis 18 Uhr vorliegen.

Für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wurden vor rund einem Monat acht Kandidatenlisten zugelassen. Sie wurden von der SPD, CDU, den Grünen, der Türkischen Liste, FWG, Linken, dem Kurdischen Gemeinschaftszentrum und der Albanischen Liste eingereicht.

Der Beirat, der als Sprachrohr der Migranten gilt, besteht in Ludwigshafen aus 22 Mitgliedern, die am 23. November gewählt werden, sowie aus elf Mitgliedern, die vom Stadtrat berufen werden. Vorsitzende des Migrationsbeirats war bislang Hayet Erten (SPD).

(Mannheimer Morgen vom 05.11.2014)

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