Hartz IV Sanktionen

Veröffentlicht am 16.08.2009 in Pressemitteilung

Jeden Monat erhalten Erwerbslose mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der Job Center nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Es ist immer wieder festzustellen, daß eine große Anzahl von Sanktionen bei Widersprüchen ganz oder teilweise zurückgenommen werden müssen, bei Gerichtsentscheidungen erhalten die Erwerbslosen in einer noch größeren Anzahl Recht. Die Auswirkungen der Sanktionen werden noch dadurch verschärft, daß Widersprüche oder Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. die Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Klärung Recht bekommen, unter den Sanktionen leiden so AWO Stadtkreisvorsitzender Holger Scharff.

Arbeitslose sind nicht Schuld an ihrer Arbeitslosigkeit, sondern es fehlt an Existenz sichernden Arbeitsplätzen. Dieses Grundproblem wird durch die derzeitige Wirtschaftskrise noch verschärft und wird sich in den kommenden Monaten auch noch weiter verschärfen. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage selbst verursacht und müßten zur Arbeit getrieben werden. Bei den täglichen Horrormeldungen der Firmen über die geplanten Entlassungen kann man dies wohl so nicht sehen. Die drohenden Sanktionen zwingen nicht nur Hartz IV Bezieher Arbeit um jeden und zu jedem Preis anzunehmen, es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erbwerbstätigen und ihre Interessenvertreungen so der AWO-Stadtkreisvorsitzende Holger Scharff.

Für den aufmerksamen Beobachter stellt sich dann schon die Frage – werden hier auch Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher verhängt unter dem Gesichtspunkt der Sparvorgaben der Bundesagentur für Arbeit umzusetzen so Scharff weiter.

Sanktionen sind Strafen ohne Gerichtsverhandlung. Hier entscheiden Sachbearbeiter mit oft zu wenig Zeit für den einzelnen Menschen über Lebensschicksale – dies muß aufhören so der AWO-Vorsitzende Holger Scharff.

Scharff weiter: " Leistungskürzungen die die Existenz und gesellschaftliche Mindestteilhabe gefährden sind eine Grundrechtsverletzung. Ethisch und sozialpolitisch lasse sich nicht rechtfertigen, daß eine Gesellschaft, erst recht nicht eine so reiche wie die unsrige, Menschen das vorenthält was sie zu einem menschenwürdigen Leben benötigen."

Die AWO Ludwigshafen unterstützt daher das "Bündnis für ein Sanktionsmoratorium.

Weitere Informationen unter:

www.sanktionsmoratorium.de

Homepage SPD Mundenheim

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