Deutsche Mindestlohn-Kommission muss handeln

Veröffentlicht am 28.02.2017 in Allgemein

Studie zu gesetzlichen Gehaltsuntergrenzen in der Europäischen Union

„Die Lohnentwicklung in Deutschland ist ungerecht“, sagt Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten. Laut einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung liegt der deutsche Mindestlohn deutlich unter den Lohnuntergrenzen der anderen westlichen Euro-Staaten. „Im Vergleich zu anderen westlichen Euro-Ländern verfügen wir bei meist höherer Wirtschaftskraft über den niedrigsten Mindestlohn“, so Jutta STEINRUCK. „Wir verdanken den wirtschaftlichen Erfolg und die großen Haushaltsüberschüsse den hart arbeitenden Menschen in Deutschland. Darum müssen wir diese Ungerechtigkeit beenden. Die unabhängige Mindestlohn-Kommission, die über die Höhe der Anpassung entscheidet, muss diese Faktoren stärker berücksichtigen und den Mindestlohn kräftig anheben.“

Auch die seit 1. Januar 2017 geltende Anhebung des Mindestlohns in Deutschland auf 8,84 Euro pro Stunde ist mit 4 Prozent moderater ausgefallen als in anderen EU-Staaten, wo es eine durchschnittliche Anhebung um 5 Prozent gibt. „Das Europäische Parlament fordert für jedes EU-Land einen Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des jeweiligen nationalen Durchschnittslohns. Damit würden wir für mehr Gerechtigkeit bei den Lohnunterschieden sorgen und gleichzeitig die Binnennachfrage stärken“, erklärt die Europaabgeordnete Jutta STEINRUCK.

Über die Anhebung des Mindestlohns entscheidet die unabhängige Mindestlohn-Kommission. Die Kommission setzt sich zusammen aus Arbeitgebern und Sozialpartnern.

In Frankreich liegt die Untergrenze heute bei 9,76 Euro, in den Niederlanden bei 9,52 Euro, in Belgien bei 9,28 Euro und in Irland bei 9,25 Euro. Außerhalb der EU verfügen laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) rund 80 weitere Staaten über eine allgemeine Untergrenze für Löhne. Sie reichen von umgerechnet 56 Cent in Moldawien bis zu 11,89 Euro in Australien.

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