Auf Grund des Urteils des Oberverwal-tungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz vom 26. Februar 2008 (Aktenzeichen: 2 A 11288/07) muss das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr seinen Lehrkräften kostenlos die Schulbücher zur Verfügung stellen, die für den Unterricht benötigt werden.
Das Urteil wurde u.a. damit begründet, dass Schulbuchverlage zunehmend keine Freiexemplare für Lehrer mehr zur Verfügung stellen .
Wir bitten um Beantwortung der folgenden Frage:
Wie verfährt der Schulträger in Ludwigshafen bezüglich der Bereitstellung von Lehrmaterial und Schulbücher für Lehrerinnen und Lehrer?