Kein Gebühren-Jojo, Forderung der FDP rechtlich nicht zulässig

Veröffentlicht am 29.08.2017 in Pressemitteilung

„Bevor man öffentlich was fordert, sollte man eigentlich die Abwasser-Satzung der Stadt kennen und keine Forderung in den Raum stellen, die auf Grund dieser und dem Kommunalabgabegesetz nicht umsetzbar ist“, so die Reaktion des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Hans Mindl, auf die Pressemeldung der FDP hinsichtlich der Schmutzwassergebühren.

 

Die Forderung der FDP, die Gebührenüberschüsse im Schmutzwasserbereich für die Reinigung der Sinkkästen vorzusehen, ist so rechtlich nicht zulässig. Im § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist Folgendes festgelegt: "Die den Benutzungsgebühren zugrunde liegenden Kosten, sind nach den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für Kostenrechnungen zu ermitteln. Das veranschlagte Gebühren- und Beitragsaufkommen darf die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht überschreiten. So ist in der Entgeltsatzung im § 17 festgelegt, dass die Schmutzwassergebühr nach der Schmutzwassermenge festgelegt wird.

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