Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung soll sich im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) für die Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV einzusetzen.
Darüber hinaus bitten wir, die vom Stadtrat in die Gremien der Verkehrsunternehmen entsandten Aufsichtsräte, sich in den jeweiligen Gremien ebenfalls für die Einführung eines Sozialtickets zu werben.
Das Sozialticket soll analog anderer rabattierter Tickets, im Jahresabonnement erhältlich sein.
Bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen auf Sozialleistungen soll das Ticket seine Gültigkeit verlieren.
Das ÖPNV-Sozialticket soll zunächst für zwei Jahren konzipiert werden, um entsprechende Erfah-rungen über die Nutzung und in Anspruchnahme zu sammeln. Falls eine Erhöhung der Regelsätze für die Berechtigten des ÖPNV-Sozialtickets erfolgen sollte, die den Bezug eines „normalen“ Ti-ckets ermöglicht, kann auf das Sozialticket verzichtet werden.
Anspruch auf das ÖPNV-Sozialticket sollen Personen erhalten, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
- Leistungen zur Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
Begründung:
Die bekundete Absicht der Bundesregierung, die Höhe von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung und Preisanpassungen zu überprüfen, zeigt die knappe Bemessenheit der momentan Regelsätze.
Die SPD hält es deshalb für erforderlich, auf ein für den betroffenen Personenkreis günstiges ÖPNV-Sozialticket hinzuwirken. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der Mobilität notwendig. Der betroffene Personenkreis darf hier nicht ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung sowie die Gesellschafter des VRN werden gebeten, sich für ein entsprechendes sozialverträgliches, den Einkünften des Personenkreis angepassten Tickets einzusetzen.