„Mindestlohn schützt Lkw-Fahrer vor Ausbeutung und Spediteure vor Dumping-Konkurrenz“

Veröffentlicht am 05.03.2015 in Europa

Massives Lohn- und Sozialdumping schadet Arbeitnehmern und fairen Arbeitgebern im Transportgewerbe. Mit dem in Deutschland geltenden Mindestlohn kann die Ausbeutung von Lkw-Fahrern bekämpft werden. Weitere Maßnahmen müssen folgen, Rückschritte darf es nicht geben. In Brüssel trafen sich in dieser Woche die sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Jutta Steinruck und Udo Schiefner, Berichterstatter für Gütertransport und Logistik der SPD-Bundestagsfraktion. Sie verabredeten, sich gemeinsam für die Arbeitnehmerrechte und verbesserte Kontrollen auf den Autobahnen einzusetzen.

Im Transportgewerbe wird seit Jahren ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb auf dem Rücken der Fahrerinnen und Fahrer ausgetragen. Zahlreiche Lkw-Fahrer in Europa werden schwarz und zu unverantwortlichen Löhnen, von zum Teil nur 300 Euro netto im Monat, beschäftigt. Ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verbringen sie auf Autobahnparkplätzen. Deutsches und europäisches Recht wird von ihren Arbeitgebern hemmungslos missachtet. Leidtragende sind dabei auch die Transportunternehmer die fair bezahlen.

Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer bietet Schutz vor Ausbeutung und Wettbewerbsverzerrung. Seine Einhaltung muss jedoch erfolgreich kontrolliert werden können. Effektivere Arbeitskontrollen mit Hilfe zeitgemäßer Technik sind notwendig. Europaweit harmonisierte Kontrollverfahren wären ein weiterer wichtiger Schritt. Schließlich muss ein effizienter Datenaustausch zwischen allen beteiligten Stellen gewährleistet und die Verantwortlichkeiten gebündelt werden.

Brüssel und Berlin müssen jetzt klären, wie Lkw-Fahrer - im Rahmen der Rom I Regelungen ­– effektiv vor Ausbeutung und Sozialdumping geschützt werden können. Die so­zial­de­mokratischen Fraktionen in Bundestag und Europäischem Parlament werden diesen Prozess vor­an­treiben. Europäische Regeln, wie die Entsenderichtlinie, müssen für alle gleich gelten. Sollte die EU-Kommission beim Mindestlohn Ausnahmen erzwingen, wird eine wichtige Chance verspielt, Lohn- und Sozialdumping wirkungsvoll einzudämmen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte ausdrücklich einen flächendeckenden Mindestlohn vorgelegt. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmer, die in Deutschland arbeiten.

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