Billigflieger mit unseriösen Pilotenverträgen

Veröffentlicht am 28.05.2015 in Europa

Staatsanwaltschaft geht gegen ausbeuterische Anstellungen im Cockpit vor

Um Steuern und Sozialabgaben zu sparen, drängen einige Billigairlines ihre Piloten in die Scheinselbstständigkeit. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am Mittwochabend verkündet, dass Ermittlungen gegen eine britische Personalvermittlungsagentur laufen. Der Vorwurf: Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung der Firma Brookfield Aviation. Diese vermittelt Piloten an die irische Billig-Fluggesellschaft Ryanair.

Piloten werden in der Scheinselbstständigkeit nicht mehr direkt bei der Fluggesellschaft angestellt, sondern über Arbeitsvermittlungsagenturen rekrutiert. "Leider ist die Scheinselbständigkeit für Piloten in der EU verbreitet", sagt Jutta STEINRUCK, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament. Laut einer Studie der Universität Gent ist die Hälfte aller Piloten im Billigflugsegment nicht direkt angestellt.  "Die Anstellung als Freiberufler dient hier in erster Linie der Einsparung von Abgaben für die Kranken- und Sozialversicherung. Die Flugunternehmen umgehen so tarif- und arbeitsrechtliche Gesetze und Arbeitsschutzbestimmungen."

"In der europäischen Luftfahrt wurde mit solchen Geschäftsmodellen ein Wettlauf nach unten eingeläutet, der am Ende allen schaden wird", sagt Jutta STEINRUCK. Dabei gingen einige der Maßnahmen eindeutig zu Lasten von Qualität und Sicherheit, etwa wenn Piloten keine garantierten Mindestflugstunden mehr zugestanden bekommen. "Die Angst vor einem finanziellen Engpass treibt Piloten dazu, einen Flug anzutreten - auch wenn sie dazu gesundheitlich gar nicht in der Lage sind", so Jutta STEINRUCK.

Atypische Anstellungsmodelle in der Zivilluftfahrt beschäftigen das Europäische Parlament seit geraumer Zeit. Im Beschäftigungsausschuss und im Verkehrsausschuss fanden dazu Anhörungen statt. "Es ist gut, dass jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt", so Jutta STEINRUCK. "Für die Fluggesellschaften und ihr Personal müssen die Sozialversicherungsgesetze des Landes gelten, indem sie operieren. Die EU-Kommission muss zudem konkrete Vorschläge zur Flugsicherheit vorlegen. Nur so können wir effektiv gegen Sozialdumping vorgehen."

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